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Inhalt
Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 290 C " Am Ichendorfer Weg ", Stadtteil Horrem | 10.01.2006 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem. Das Plangebiet des Änderungsbereiches umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 290 C " Am Ichendorfer Weg ". Der Änderungsbereich wird im Osten von der Hangkante zum Baugebiet " Alte Kartbahn ", im Süden vom Betriebsgelände des ehemaligen Gaswerkes - im Westen von der Gärten bzw. Betriebsflächen der an der Hauptstraße ( L 163 ) angrenzenden Bebauung und im Norden vom Betriebsgelände eines Verbrauchermarktes begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Realisierung von Einfamilienhäusern, insbesondere in Form von Doppelhäusern. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1geschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen. Da durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 290 C die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und durch die Änderung keine Vorhaben die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23.01.2006 bis einschließlich 24.02.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich - Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können in dem o.g. Zeitraum auch per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar: • Schalltechnisches Gutachten Hinweis: Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
10.01.2006 |