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Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem
10.01.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 "Am Wahlenpfad". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) bis zum Kreisverkehrsplatz im südlichen Bereich, und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4, begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche Regelung zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen zu schaffen. Weiterhin werden Einfriedungen von privaten Gärten differenzierter festgesetzt, sowie innerhalb eines Baufensters geringfügige Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht.

Da durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und durch die Änderung keine Vorhaben die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23.01.2006 bis einschließlich 24.02.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich - Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können in dem o.g. Zeitraum auch per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• Schalltechnisches Gutachten

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan

gem.  § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183   "Am Wahlenpfad". Das Plangebiet liegt am südöstlichen  Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) bis zum  Kreisverkehrsplatz im südlichen Bereich, und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4, begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche Regelung zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen zu schaffen. Weiterhin werden Einfriedungen von privaten Gärten differenzierter festgesetzt, sowie innerhalb eines Baufensters geringfügige Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht.

Da durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und durch die Änderung keine Vorhaben die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23.01.2006 bis einschließlich 24.02.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan ist während  der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich - Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können in dem o.g. Zeitraum auch per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Schalltechnisches Gutachten

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
10.01.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

10.01.2006