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Inhalt
Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Kerpen vom 14.12.2005 | 14.12.2005 |
§ 1 Aufgaben Der Wertstoffhof ist eine Annahmestelle für Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Kerpen. § 2 Benutzung des Wertstoffhofs (1) Der Wertstoffhof steht nur Kerpener Bürgerinnen und Bürgern und ortsansässigen Gewerbetreibenden, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, zur Verfügung. Das Personal ist berechtigt, den Wohnsitz der Anlieferer im Stadtgebiet Kerpen durch Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung (i.V.m. mit gültigem Pass) zu kontrollieren und die anfallenden Gebühren für die Stadt Kerpen einzuziehen. Diese Aufgaben werden von der Firma Schönmackers im Auftrag der Stadt Kerpen wahrgenommen. (2) Es dürfen nur Abfälle, die auf dem an die städtische Abfallentsorgung angeschlossenem Grundstück anfallen, am Wertstoffhof angeliefert werden. (3) Abfälle eines angeschlossenen Grundstücks, auf welchem ein Gewerbebetrieb ansässig ist, werden nur dann vom Wertstoffhof angenommen, wenn sie unmittelbar haushaltstypisch sind und nicht von den aus dem Gewerbe selbst stammenden Abfällen resultieren. § 3 Annahme (1) Die Annahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. (2) Die Anlieferung von Abfällen ist nur mit PKW sowie PKW mit Anhängern gestattet. PKWs im Sinne dieser Benutzerordnung sind auch Vans sowie Kleinbusse und Transporter bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. (3) Lose und Kleinabfälle, mit Ausnahme von Grün- und Gartenabfällen, sind in Säcken mit einem Fassungsvolumen von max. 120 l anzuliefern. Kleinabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe in Säcke gefüllt werden können (z.B. Töpfe, Spielzeug, Teppichreste u.a.) § 4 Ausgeschlossene Abfälle Von der Annahme ausgeschlossen sind:
§ 5 Gebühren Die Gebühren richten sich nach § 3 Abs. 10 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen. § 6 Standort Der Standort des Wertstoffhofs ist:
§ 7 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs sind:
An gesetzlichen Feiertagen sowie Weiberfastnacht, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester ist der Wertstoffhof geschlossen. § 8 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung
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