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Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Kerpen vom 14.12.2005
14.12.2005

§ 1 Aufgaben

Der Wertstoffhof ist eine Annahmestelle für Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Kerpen.

§ 2 Benutzung des Wertstoffhofs

(1)    Der Wertstoffhof steht nur Kerpener Bürgerinnen und Bürgern und ortsansässigen Gewerbetreibenden, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, zur Verfügung. Das Personal ist berechtigt, den Wohnsitz der Anlieferer im Stadtgebiet Kerpen durch Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung (i.V.m. mit gültigem Pass) zu kontrollieren und die anfallenden Gebühren für die Stadt Kerpen einzuziehen. Diese Aufgaben werden von der Firma Schönmackers im Auftrag der Stadt Kerpen wahrgenommen.

(2)    Es dürfen nur Abfälle, die auf dem an die städtische Abfallentsorgung angeschlossenem Grundstück anfallen, am Wertstoffhof angeliefert werden.

(3)    Abfälle eines angeschlossenen Grundstücks, auf welchem ein Gewerbebetrieb ansässig ist, werden nur dann vom Wertstoffhof angenommen, wenn sie unmittelbar haushaltstypisch sind und nicht von den aus dem Gewerbe selbst stammenden Abfällen resultieren.

§ 3 Annahme

(1)    Die Annahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.

(2)    Die Anlieferung von Abfällen ist nur mit PKW sowie PKW mit Anhängern gestattet. PKWs im Sinne dieser Benutzerordnung sind auch Vans sowie Kleinbusse und Transporter bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.

(3)    Lose und Kleinabfälle, mit Ausnahme von Grün- und Gartenabfällen, sind in Säcken mit einem Fassungsvolumen von max. 120 l anzuliefern. Kleinabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe in Säcke gefüllt werden können (z.B. Töpfe, Spielzeug, Teppichreste u.a.)

§ 4 Ausgeschlossene Abfälle

Von der Annahme ausgeschlossen sind:

  • - schadstoffhaltige Abfälle
  • - Gewerbeabfall

§ 5 Gebühren

Die Gebühren richten sich nach § 3 Abs. 10 der  Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen.
Die Firma Schönmackers Umweltdienste ist berechtigt, die Gebühren für die Stadt Kerpen bei Anlieferung der Abfälle bar zu erheben.

§ 6 Standort

Der Standort des Wertstoffhofs ist:

Schönmackers Umweltdienste
Niederlassung Kerpen
Boelckestraße 97 – 101
50171 Kerpen

§ 7 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs sind:

  • montags bis freitags: 12.00 – 18.00 Uhr
  • samstags: 08.00 – 14.00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen sowie Weiberfastnacht, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester ist der Wertstoffhof geschlossen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung  nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kerpen, den 
14.12.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

14.12.2005