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Inhalt
9. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung | 14.12.2005 |
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. , S. 644) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 13.12.2005 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Artikel 2 § 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Artikel 3 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn:
14.12.2005 |