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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BR Nr. 306 „Burgackerstraße“, im Stadtteil Brüggen
31.08.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 beschlossen, den Bebauungsplan BR Nr. 306 „Burgackerstraße“ Stadtteil Brüggen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Ortsteiles Brüggen. Es wird im Süden durch die vorhandene Bebauung der Brüggener Straße, im Westen durch die Burgackerstraße und die vorhandene Bebauung der Burgackerstraße, im Norden durch die vorhandene Bebauung der Straße „Am Ginsterberg“ und im Osten durch die vorhandene Bebauung der Hubertusstraße begrenzt.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.

Planungsanlass für den Bebauungsplan BR Nr. 306 war die Entscheidung, den Sportplatz an der Burgackerstraße aus der Ortslage an den Siedlungsrand zu verlagern.
Ziel ist es nun für die jetzige Brachfläche des ehemaligen Sportplatzes, für die westlich angrenzende Bunkeranlage sowie für die heute überwiegend nördlich gelegenen Gartenlandgrundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom

07.09.2005 bis einschließlich 10.10.2005

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 "Stadt-planung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Rücksprache zum Bebauungsplan BR Nr. 306 „Burgackerstraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 232 möglich - Ansprechpartner ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB bleiben nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für den BP BR Nr. 306 nicht durchgeführt.

Kerpen, den 
22.08.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

31.08.2005