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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes TÜ Nr. 302 „An der Villekaule“, im Stadtteil Türnich
31.08.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 31 in dem Teilbereich, auf den sich das Plangebiet des neu aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans TÜ 302 erstreckt und den Bebauungsplan TÜ Nr. 302 „An der Villekaule“ Stadtteil Türnich gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes TÜ 302 „An der Villekaule“ liegt am nördlichen Rand des Stadtteiles Türnich.
Bei dem Bebauungsplan TÜ 302 handelt es sich um ein momentan unbebautes Areal östlich der L 163. Im Norden wird es durch die B 264 begrenzt, östlich und südlich schließt sich Wohnbebauung an, im Westen wird es durch die L 163 begrenzt.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.

Ziel der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Verbrauchermarktes zu schaffen. Zur Realisierung des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger alle erforderlichen planungsrechtlichen Maßnahmen getroffen. Die aus dem Vorhaben resultierenden Erfordernisse im Hinblick auf Anbindung des Vorhabengebietes an die äußeren Erschließungsstraßen werden vom Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger erfüllt.

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit

07.09.2005 bis einschließlich 10.10.2005

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Rücksprache zum Bebauungsplan BR Nr. 306 „Burgackerstraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 232 möglich - Ansprechpartner ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Hinweise:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB bleiben nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für den BP BR Nr. 302 nicht durchgeführt.

Kerpen, den 
22.08.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

31.08.2005