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Inhalt
Aufstellung des Bebauungsplanes KE 266 -Südliche Kölner Straße- im Stadtteil Kerpen | 25.07.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in der Sitzung am 28.06.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes KE 266 -Südliche Kölner Straße- im Stadtteil Kerpen beschlossen.
Das Plangebiet liegt südlich der Kölner Straße und wird - östlich durch die Pfarrer- Hayd- Straße - südlich durch die Mähnstraße - westlich durch die Hahnenstraße und - nördlich durch die Kölner Straße begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen. Ziel und Zweck Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes KE 266 -Südliche Kölner Straße- im Zentrum des Stadtteiles Kerpen ist, die derzeit mangelhafte Situation in Form der ungeordneten und unterwertig genutzten Bebauung, einer vorhandenen Baulücke und ungenutzter baulicher Flächen im Kern des Plangebietes langfristig einer städtebaulichen Ordnung zuzuführen und unerwünschte Nutzungen auszuschließen. Hierzu ist ein vorhandener Gewerbebetrieb zu verlagern. Die Baukörperstruktur des Blockrandes parallel zur Kölner Straße soll in Anlehnung an vorhandene Trauf- und Firsthöhen sowie der geschlossenen Bauweise aufgenommen werden, sodass die heutige Baulücke bei zukünftig geplanten Bauvorhaben zu schließen ist. Im Blockinnenbereich ist geplant, die zurzeit ungenutzten und nicht bebauten Flächen durch Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen und Freiflächen städtebaulich zu ordnen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung gemischt genutzter Bauflächen wie zum Beispiel: erdgeschossiger Handel (kleiner als 200 m2), in den darüber liegenden Geschossen Flächen für Dienstleistungen und Wohnen, geschaffen werden. Somit erfolgt eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Bereiches im Zentrum von Kerpen. Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
25.07.2005 |