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Bestätigungsvermerk über die Jahresabschlussprüfung der Stadtbetriebe Kerpen für das Jahr 2003
11.07.2005

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln haben bei der

Anstalt öffentlichen Rechts Stadtbetriebe Kerpen

die Jahresabschlußprüfung für das Jahr

2003

durchgeführt.

Sie haben folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
'Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtbetriebe Kerpen Anstalt öffentlichen Rechts, Kerpen, für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Kommunalunternehmensverordnung und ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommunalunternehmens und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, den 14. Oktober 2004

KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft
für den öffentlichen Sektor
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

zur Mühlen Hünger
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer'

Der Verwaltungsrat der Stadtbetriebe Kerpen – Anstalt öffentlichen Rechts - hat in seiner Sitzung am 18.11.2004 einstimmig den Jahresabschluss auf den 31.12.2003 in der vorgelegten Fassung festgestellt. Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat einstimmig beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 570.029,62 € wie folgt zu verwenden:

  1. Zuführung zur allgemeinen Rücklage: 403.631,24 €
  2. Vortrag auf neue Rechnung: 166.398,38 € saldiert, hierunter
    - Jahresgewinn der Sparte Abfallentsorgung in Höhe von 462.445,92 €
    - Jahresverlust der Sparte Bestattungswesen in Höhe von 264.420,76 €
    - Jahresverlust der Sparte Straßenreinigung und Winterdienst in Höhe von 31.626,78 €,

wobei die Überdeckung gemäß § 6 KAG in den jeweiligen Gebührenkalkulationen der Folgejahre auszugleichen ist.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht kann bei den Stadtbetrieben Kerpen im Nebengebäude Stiftsquartier in 50171 Kerpen, Stiftsplatz 14-16 in der Zeit vom13.07. bis 21.07.2005 montags, dienstags, mitt¬wochs und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr eingesehen werden.

Kerpen, den 
11.07.2005

Comacchio, Stv. Vorstand

11.07.2005