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vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes " Grünfläche Apollinarisstraße ", Stadtteil Horrem
05.07.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nördlich der BAB 4 am südlichen Rand des Stadtteiles Horrem zwischen Apollinarisstraße und Heideweg.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich einer ehemaligen Kiesgrube, die sich zwischen Heideweg und Apollinarisstraße erstreckte, sowie den Bereich einer im Kreuzungsbereich Apollinarisstraße/Sandweg liegenden Brachfläche. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt ca. 2,8 ha.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Planungsziel der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche durch die zukünftige Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung " Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft " als natürliche Entwicklungsfläche langfristig zu sichern.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom

20.07.2005 bis einschließlich 02.09.2005

Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und von 13.30 -16.00 Uhr, Do von 08.00 -12.00 Uhr und von 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00-12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16,
" Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen ", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes " Grünfläche Apollinarisstraße ", Stadtteil Horrem betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
05.07.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

05.07.2005