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Aufstellung des Bebauungsplanes BR 312 „Am Ginsterberg“ im Stadtteil Brüggen
21.03.2005

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 30.11.2004 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes BR 312 „ Am Ginsterberg“, im Stadtteil Brüggen beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Brüggen und wird wie folgt begrenzt:

  • südöstlich durch die Straße „Am Ginsterberg“
  • westlich durch einen landwirtschaftlichen Betrieb
  • nördlich durch das Flurstück 146 im Flur 30 und den Wirtschaftsweg (Flurstück 98 im Flur 30)
  • östlich durch das Flurstück 86 im Flur 30

Das Plangebiet hat die Größe von ca. 0,3 ha.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes BR 312 „Am Ginsterberg“ ist es im Bereich der langen Hausgärten der Häuser Nr. 78 und 80 der Straße „Am Ginsterberg“ eine Arrondierung des Ortsrandes mit einer großzügigen aufgelockerten Bebauung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern zu erreichen.

Vorstehender Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Kerpen, den 
21.03.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

21.03.2005