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Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen im Stadtteil Kerpen-Buir
01.03.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen, im Stadtteil Buir beschlossen.

Der Wirkungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am östlichen Ortsteingang des Stadtteils Buir. Er umfasst eine bisher unbebaute Teilfläche am Siedlungsrand nördlich des Steinweges östlich anschließend an die vorhandene Bebauung im Bereich „Zum Schlicksacker“. Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Inhalt der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine derzeit im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen dargestellte gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche zu ändern.

Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Kerpen, den 
01.03.2005

Die Bürgermeisterin, Im Auftrag Paul Schmitz

01.03.2005