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Vorgezogene Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen im Stadtteil Buir gem. § 3 (1) BauGB
01.03.2005

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Buir, beschlossen.

Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Steinweg“ liegt am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Buir. Er umfasst eine bisher unbebaute Teilfläche am Siedlungsrand nördlich des Steinweges östlich anschließend an die vorhandene Bebauung im bereich „Zum Schlicksacker“. Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Inhalt der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine derzeit im verbindlichen FNP der Stadt Kerpen dargestellte gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche zu ändern.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur vorbezeichneten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom

14.03.2005 – 29.04.2005

Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadt-planung ", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
01.03.2005

Die Bürgermeisterin, Im Auftrag Paul Schmitz

01.03.2005