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Inhalt
Vorgezogene Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen im Stadtteil Buir gem. § 3 (1) BauGB | 01.03.2005 |
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Buir, beschlossen.
Inhalt der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine derzeit im verbindlichen FNP der Stadt Kerpen dargestellte gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche zu ändern. Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur vorbezeichneten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 14.03.2005 – 29.04.2005 Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadt-planung ", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.
01.03.2005 |