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Einleitung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“
01.03.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 gemäß § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB die Einleitung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“, im Stadtteil Buir beschlossen.

Der Planbereich des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ liegt am östlichen Ortsrand von Buir. Er wird im Süden begrenzt durch den Steinweg (L276), im Westen und Norden durch die gewerblichen Nutzungen an der Straße „Zum Schlicksacker“, im Osten durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ ist es, das Planungsrecht für die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung zu schaffen.

Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Kerpen, den 
01.03.2005

Die Bürgermeisterin, Im Auftrag Paul Schmitz

01.03.2005