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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Wohnungsbauförderung



Abteilung 27.2 Wohnen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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Wohnungsbauförderung

Im Rahmen der Entbürokratisierung hat der Landtag Nordrhein Westfalen beschlossen, die Zuständigkeiten für die Bewilligung von Wohnungsbauförderungsmitteln nur noch auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen.

Ab 01.02.2007 ist daher der Rhein-Erft-Kreis in Bergheim (Amt für Wohnungswesen, Tel. 02271/830) zuständig für die Bewilligung der Wohnungsbauförderungsmittel.

Anträge können jedoch weiterhin bei der Stadt Kerpen - Abteilung Wohnungswesen - abgegeben werden. Allgemeine Auskünfte erteilen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Entsprechende Vordrucke finden Sie hier.

Näheres hierzu erfragen Sie bitte bei 
Herrn Vaaßen
Frau Hansen