Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Hilfe zur Erziehung
Abteilung 23.1 Erzieherische Hilfen
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-680
Hilfe zur Erziehung
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohle des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird nach den Bestimmungen des § 27 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen mit einbezogen werden. Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen sind nach Stadtteilen geordnet.