Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Familiengericht - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
Abteilung 23.1 Erzieherische Hilfen
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-680
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
Das Jugendamt unterstützt gemäß § 50 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Personensorge für Kinder und Jugendliche betreffen. Es unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichtes für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen sind nach Stadtteilen geordnet.