Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Rundfunkgebührenbefreiung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Bürgerbüro
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rundfunkgebührenbefreiung haben sich zum 01.04.2005 geändert.
Zuständig für die Befreiung ist nun die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie weiterhin auch im Bürgerbüro.
Ob die Befreiungsvoraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, können Sie auf der Internetseite der GEZ (www.gez.de unter Gebühren und Befreiung) nachlesen.