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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Verkehrssicherungspflicht



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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Für Sie zuständig:


Roy Labisch
Abteilungsleiter


Telefon:
02237/58-411

E-Mail:

Raum:
75

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Verkehrssicherungspflicht
  1. Allgemeine Informationen:
    Sträucher und Bäume dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dadurch eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
    Über Rad- und Gehwegen ist eine lichte Höhe, lotrecht gemessen, von 2,5m, über Fahrbahnen von 4,5m freizuhalten.
    Zudem ist der Gehweg so von Laub, Moos und Gräsern freizuhalten, dass es zu keiner Rutschgefahr kommen kann.

  2. Rechtliche Grundlage:
    § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG )