Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Verkehrssicherungspflicht
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Roy Labisch
Abteilungsleiter
Abteilungsleiter
Verkehrssicherungspflicht
- Allgemeine Informationen:
Sträucher und Bäume dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dadurch eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Über Rad- und Gehwegen ist eine lichte Höhe, lotrecht gemessen, von 2,5m, über Fahrbahnen von 4,5m freizuhalten.
Zudem ist der Gehweg so von Laub, Moos und Gräsern freizuhalten, dass es zu keiner Rutschgefahr kommen kann.
- Rechtliche Grundlage:
§ 14 Absatz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG )