Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Tierhaltung (Lärm und Immissionen)



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Für Sie zuständig:


Felicitas Stingl


Telefon:
02237/58-257

E-Mail:

Raum:
78

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Tierhaltung
  1. Allgemeine Informationen:
    Tiere sind so zu halten, dass niemand durch hiervon ausgehende Immissionen, insbesondere durch den von Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. ( § 12 Landesimmissionsschutzgesetz) .
    Bezüglich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises.

  2. Rechtliche Grundlagen:
    § 12 Landesimmissionsschutzgesetz