Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Umweltdelikte
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Roy Labisch
Abteilungsleiter
Abteilungsleiter
Umweltdelikte
- Allgemeines:
- Rechtliche Grundlagen:
§§ 4,6 Ordnungsbehördliche Ordnung
§ 15 Straßen- und Weggesetz NW
§ 32 Straßenverkehrordnung
Das Waschen oder Reinigen von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen ist untersagt.
Das Reinigen und Absprühen von Motoren, der Unterseite von Kraftfahrzeugen oder sonstiger ölige Gegenstände sowie die Vornahme eines Ölwechsels ist auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen untersagt.
Öffentliche Flächen dürfen z. B durch auslaufende Betriebsstoffe nicht verunreinigt werden.
Zurücklassen von Unrat/ Müll verboten.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht länger als 48h im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, da dies eine unerlaubte Sondernutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NW darstellt. Zudem kann das Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen. Diese Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.