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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Kleineinleiterabgabe



Abteilung 20.2 Steuern und Beiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-334

Fax:
02237/58-102

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Kleineinleiterabgabe

Allgemeine Information / Kurzbeschreibung
Entsprechend der Bundeswasserrechtlichen und Landeswasserrechtlichen Regelungen muss unter bestimmten Voraussetzungen für die Einleitung von häuslichem Abwasser auf dem eigenen Grundstück in den Untergrund oder ein Gewässer eine Abwasserabgabe gezahlt werden=> Kleineinleiterabgabe

Wann wird man abgabenpflichtig?
Grundsätzlich ist jede Kleineinleitung abgabenpflichtig.
Nur unter bestimmten, definierten Voraussetzungen kann eine Abgabenfreiheit erreicht werden.

Fragen dazu beantwortet Ihnen gerne:

Zur Technik
Herr Claßen / Herr Weiermann (Abwasserwerk)

Zu Gebühren
Herr Schaaf (Abwasserwerk)