Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Ummeldung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Bürgerbüro
Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebietes Kerpen
Wenn Sie innerhalb von Kerpen umziehen müssen Sie sich nur "ummelden". Die Ummeldung sollten Sie innerhalb einer Woche vornehmen.
Ein Vordruck muss nicht mehr ausgefüllt werden.
Die Ummeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen oder in einer unserer Bürgerservicestellen vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis/Ihre Ausweise mitzugeben. Ehepartner können sich gegenseitig bei der Ummeldung vertreten. Bei der Ummeldung von Kindern ist jeweils die Unterschrift von beiden sorgeberechtigten Elternteilen vorzulegen. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, bringen Sie bitte hierüber einen Nachweis mit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
-
gültiger Personalausweis
Ab dem 01. November 2015 benötigen wir außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese können Sie hier runterladen:
Den KFZ-Schein können Sie auch in unserem Büro umschreiben lassen.Gebühren
Für die Ummeldung fallen keine Kosten an.
Die Umschreibung des KFZ-Scheines kostet 10,80 Euro.
Vergessen Sie bitte nicht, auch andere Stellen zu informieren!
Steueramt der Kolpingstadt Kerpen, Krankenkasse, Bank oder Sparkasse, Telekom, Stadtwerke, Deutsche Post (Nachsendeantrag), Versicherungen, Bausparkassen, Finanzamt, Verwandte/Bekannte, Zeitung umbestellen.