Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Schöffenliste
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Abteilungsleiter
Vorbereitung und Aufstellung der Schöffenliste:
Für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte (Amtsgericht Kerpen) gehörenden Strafsachen werden, soweit nicht der Strafrichter entscheidet, bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet. Die Gemeinde stellt in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.
Rechtliche Grundlagen sind das Gerichtsverfassungsgesetz sowie der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom 20. September 2007 zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.