Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Werbeanlagen
Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Benjamin Zaghian
Baukontrollen, fliegende Bauten, Zeltabnahmen u. Werbeanlagen
Baukontrollen, fliegende Bauten, Zeltabnahmen u. Werbeanlagen
Formulare
Werbeanlagen
Werbeanlagen, Hinweisschilder in Form von Schildern, Bemalungen, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Schaukästen für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung an bestimmten Säulen, Tafeln, Fenstern bzw. Schaufenstern und sonstigen Flächen, welche eine Größe von 1,00 m² überschreiten, sind genehmigungspflichtig.
Vor der Errichtung ist ein Bauantrag mit Antragsvordruck (bei Abteilung 16.4 Bauordnung zu erhalten), eine Flurkarte Maßstab 1:500 und eine Fotomontage, beziehungsweise Zeichnung, in 2-facher Form vorzulegen.
Vor der Errichtung ist ein Bauantrag mit Antragsvordruck (bei Abteilung 16.4 Bauordnung zu erhalten), eine Flurkarte Maßstab 1:500 und eine Fotomontage, beziehungsweise Zeichnung, in 2-facher Form vorzulegen.