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Windkraft



Abteilung 16.1 - Stadtplanung, Klima- und Umweltschutz
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-428

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Für Sie zuständig:


Herr Antti Olbrisch
Gruppenleiter Klimaschutz
Jahnplatz 1
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Windkraftanlagen

Der Windenergienutzung zur Gewinnung elektrischer Energie kommt im Hinblick auf die Belange der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung steigende Bedeutung zu. Winkraftanlagen sind "saubere Anlagen", die weder Luftschadstoffe, Abfälle, noch Abwärme entstehen lassen.
Die alternative Energieform kann somit wesentlich zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dienen, wobei die Belange des Freiraumschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes nicht unbeachtet bleiben dürfen.

Mit der letzten Änderung des Baugesetzbuches hat der Gesetzgeber die Errichtung von Windkraftanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 7 im Außenbereich privilegiert. Es steht den Betreibern von daher offen, Windkraftanlagen theoretisch an jedweder Stelle im Außenbereich zu errichten.
Um hier generellen Privilegierungen entgegen zu steuern, besteht die Möglichkeit der Ausweisung von Konzentrationszonen von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan.
Durch die Ausweisung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung werden die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen. Dem sog. "Anlagenwildwuchs" wird somit durch planerische Steuerung Einhalt geboten.