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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Bodenordnung



Abteilung 16.1 - Stadtplanung, Klima- und Umweltschutz
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-428

Fax:
02237/589-428

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Bodenordnung

Die Bodenordnung dient in bestimmten Gebieten der Neuordnung von Grundstücken und damit zur Neugestaltung und Erschließung. Die Grundstücke  können bebaut und unbebaut in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig geformte Flächen entstehen.

Die Vorlage von Unterlagen ist in laufenden Bodenordnungsverfahren zum Nachweis von bestimmten Rechtsverhältnissen notwendig. Gebühren für ein Umlegungsverfahren fallen nicht an. Im Laufe des Verfahrens können jedoch Kosten für Mehrzuteilung oder eine Wertsteigerung anfallen. Für Minderzuteilungen werden ggf. Ausgleichszahlungen geleistet.

Rechtliche Grundlage für ein Bodenordnungsverfahren ist das Baugesetzbuch (BauGB, §§ 45 ff) mit der Durchführungsverordnung zum BauGB sowie Erlasse und Richtlinien zu Umlegungsverfahren.

Formulare werden nicht benötigt.