Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Vorkaufsrecht
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Sachbearbeitung
Vorkaufsrecht
Allgemeines:
Unter bestimmten Bedingungen steht der Stadt Kerpen als betroffener Gemeinde ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Es darf jedoch nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung hat die Gemeinde den Verwendungszweck anzugeben.
Erforderliche Unterlagen werden in der Regel von den Notaren vorgelegt.
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Grundlage hierfür ist die Gebührensatzung der Stadt Kerpen.
Grundlage für die Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts ist das Baugesetzbuch (BauGB, §§ 24 - 28)
Der Antrag auf Ausstellung eines Negativattests (=Nichtausübung des Vorkaufsrechtes) wird formlos gestellt.