Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Kanalanschlussbeiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Abteilungsleiterin
Sachbearbeiter
Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Stadt Kerpen erhoben. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Anschlussbeitragssatzung der Stadt Kerpen. Mit dem erzielten Beitragsaufkommen wird die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des Kanalnetzes zum Teil finanziert.
Der Beitragssatz beträgt satzungsgemäß zur Zeit 5,03 € pro m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Diese Grundstücksfläche wird nach einem bestimmten Modus aus der tatsächlichen Grundstücksfläche errechnet, wobei hauptsächlich die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstückes berücksichtigt wird.