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von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Inhalt

Unterhaltsvorschuss



Abteilung 23.2 Verwaltungsdienst
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende finanzielle Hilfe für allein Erziehende.

Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss:

  • das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • das Kind lebt bei nur einem Elternteil, der ledig, geschieden verwitwet oder dauernd getrennt lebt
  • das Kind erhält von dem anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt

Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab 12 bis 18 Jahre:

  • kein SGB II Bezug des Kindes oder
  • Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann durch Gewährung von Unterhaltsvorschuss vermieden werden oder
  • Alleinerziehender Elternteil verfügt über mtl. Einkommen in Höhe von mindestens 600 € Brutto ohne Kindergeld

  

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen für:  
     
  2024  
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 230,00 €  
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 301,00 €  
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 395,00 €  

 
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte ausschließlich auf dem Postweg ein. 

  • Gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde Kind
  • Nachweis über Feststellung der Vaterschaft
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • vorhandene Unterhaltstitel
  • Kontoverbindung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahre

  • aktueller vollständiger Bescheid Jobcenter

Zusätzlich für Kinder über 15 Jahre

  • Schulbescheinigung
  • ggf. Ausbildungsvertrag

Die erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung können Sie als Anlage per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de einreichen

Sollte es Ihnen nichtmöglich sein den Antrag auszudrucken, so bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name, Anschrift , Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden
  • Namen aller betroffenen Kinder mit Geburtsdatum
  • Mitteilung über Leistungsbezug nach SGB II ja /nein

Wir melden uns schnellstmöglich und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Wir bitten Sie in allen Fällen ausschließlich um Kontaktaufnahme per E-Mail!
Wir melden uns!
Danke für Ihr Verständnis!

Weitere Beratung und Information erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschusskasse.

Einen Onlineantrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie demnächst hier stellen: 

Datenschutzerklärung zum OZG-Dienst Unterhaltsvorschuss Online gem. Art. 13 und 14 DSGVO