Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Schadensersatzansprüche



Amt 12 Rechtsangelegenheiten
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Visitenkarte anzeigen


Für Sie zuständig:


Birgit Berger


Telefon:
02237/58-367

E-Mail:

Raum:
Jahnhalle

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden




Andrea Müller


Telefon:
02237/58-369

E-Mail:

Raum:
Jahnhalle

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Kerpen
Erleidet eine Person einen Schaden für den die Stadt Kerpen verantwortlich ist, so kann die Stadt Kerpen unter Umständen zum Schadensersatz herangezogen werden.
Der Schaden kann hier schriftlich oder auch telefonisch angemeldet werden.

Beschädigung städtischen Eigentums durch Dritte
Durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit kann städtisches Eigentum (z.B. Straßenlaternen, Poller, Verkehrszeichen, Grünanlagen) beschädigt werden. Diese Schäden sollten unverzüglich hier gemeldet werden. Erfolgt z.B. keine Anzeige bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, so muss der Schädiger unter Umständen mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Die Angabe des amtlichen Kennzeichens, sowie Name und Anschrift des Fahrzeughalters sollten ebenso angegeben werden, wie Name und Adresse des Verursachers, Unfallort, Unfallzeitpunkt und der Angabe welche Sache beschädigt wurde. Bei der Verursachung durch Minderjährige sollten die Namen und Adressen der Erziehungsberechtigten angegeben werden.