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Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
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Inhalt
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Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
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Für Sie zuständig:
Benjamin Zaghian
Baukontrollen, fliegende Bauten, Zeltabnahmen u. Werbeanlagen
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Formulare
Werbeanlagen
Werbeanlagen, Hinweisschilder in Form von Schildern, Bemalungen, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Schaukästen für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung an bestimmten Säulen, Tafeln, Fenstern bzw. Schaufenstern und sonstigen Flächen, welche eine Größe von 1,00 m² überschreiten, sind genehmigungspflichtig.
Vor der Errichtung ist ein Bauantrag mit Antragsvordruck (bei Abteilung 16.4 Bauordnung zu erhalten), eine Flurkarte Maßstab 1:500 und eine Fotomontage, beziehungsweise Zeichnung, in 2-facher Form vorzulegen.
Vor der Errichtung ist ein Bauantrag mit Antragsvordruck (bei Abteilung 16.4 Bauordnung zu erhalten), eine Flurkarte Maßstab 1:500 und eine Fotomontage, beziehungsweise Zeichnung, in 2-facher Form vorzulegen.