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Wappen Stadt Kerpen
Abfallbehälter
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RestmülltonnenDer Begriff Hausmüll umfasst alle Abfälle, die in einem normalen Haushalt anfallen. Zur Entsorgung dieser Abfälle stehen die grauen Restmüllbehälter zur Verfügung. Die graue Restmülltonne ist Ihr ganz normaler Abfallbehälter. Das heißt, alle Abfälle, die nicht zwecks Wiederverwertung oder weil sie giftig sind, aussortiert werden müssen, gehören in diese graue Tonne.

Nicht zum allgemeinen Hausmüll gehören die Abfallbestandteilen, die gem. der Abfallbeseitigungssatzung aussortiert werden müssen.

Alles Wichtige zu der grauen Restmülltonne finden Sie auf den folgenden Seiten.

Restmülltonne: Größen, Kosten, Abfuhrtage
Hier bekommen Sie die Restmülltonne:
Anmeldungen, Abmeldungen, Austausch, Ummeldung 
Was darf in die Restmülltonne?
Weitere Informationen und Hintergründe: Das Zählsystem, der Abfuhrrhythmus u.v.m.
Gebührensatzung

Zuständigkeit für die Verwaltung der Abfallgefäße für Restmüll, Biomüll u. Papierabfall:  

Zuständigkeit der Kolpingstadt Kerpen
-       Aufstellung                     (Neulieferungen / Zusatzvolumen)
-       Abzug                              (Behälter werden nicht mehr benötigt)
-       Volumenänderungen      (größere oder kleinere Tonnen werden gewünscht)
-       Diebstahlersatz               (Behälter ist nach der Leerung verschwunden)

Zuständigkeit der Firma Schönmacker
-
      Austausch defekter Tonnen (Risse im Korpus, Deckel abgerissen, Bolzen bzw. Räder fehlen)
-       defekte Transponder (Info-Aufkleber auf Ihrer Tonne, dass die Leerung nicht möglich war)
-       Tonnen, die ins Leerungsfahrzeug gefallen sind
Wenden Sie sich in diesen Belangen bitte an die Hotline: 0800 / 174 74 74

Bitte beachten Sie:

  • Nach § 13 Abs. 7 der Abfallsatzung "dürfen (die Abfallbehälter) nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. übervolle TonneAbfälle dürfen nicht in Abfallbehälter eingestampft...werden".
  • Die grauen Restmülltonnen müssen am Abholtag bis spätestens 7.00 Uhr bereitstehen.
  • Das gültige Mindestvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
  • Der Verlust der Restmülltonne muss möglichst vor der nächsten Abfuhr der Stadt Kerpen, Amt für Steuern und Abgaben (Adresse und Ansprechpartner finden Sie hier) mitgeteilt werden. Wird der Verlust nicht gemeldet, wird die Tonne auf Kosten des durch die Kennziffer identifizierten "alten" Besitzers geleert!
  • Fällt ein Abholtag auf einen Feiertag, so gelten besondere Regelungen. Die geänderten Termine finden Sie im Abfallkalender.
  • Die Termine für alle Leerungen sind im Abfallkalender, der jedes Jahr im Dezember mit der Post an die Haushalte verteilt wird, aufgeführt.
  • Es können nur solche Behälter geleert, die über einen Transponder-Chip verfügen.