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Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel / Schulbücher

Grundsätzlich gilt In NRW Lernmittelfreiheit. Das heißt, die Schulen leihen ihren Schülern kostenlos Schulbücher und Arbeitshefte aus. Allerdings müssen sich Eltern an den Anschaffungen der Lernmittel beteiligen und auch eigene Bücher kaufen: Der Elternanteil beträgt derzeit bis zu 1/3 der gesamten Anschaffungskosten. Was Schulen pro Kopf und Schuljahr für Lernmittel ausgeben dürfen, legt das Schulgesetz (§ 96 SchulG) in so genannten Durchschnittsbeträgen fest. Da der Bedarf an Schulbüchern je nach Schulstufe verschieden ist, variieren die Durchschnittsbeträge und somit auch die Elternanteile.

 

Schulstufe

Durchschnittsbetrag

Elternanteil (1/3)

Grundschule maximal 36 € maximal 12,00 €
Sekundarstufe 1 maximal 78 € maximal 26,00 €
Sekundarstufe 2 maximal 71 € maximal 23,67 €


Die Schulen dürfen den Durchschnittsbetrag geringfügig überschreiten, müssen ihn dann aber in den nächsten Schuljahren wieder ausgleichen. Welche Bücher für den Eigenanteil der Eltern zu beschaffen sind, legen in den jeweiligen Schulen die Schulkonferenz von Jahr zu Jahr neu fest.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernimmt die Stadt Kerpen den Eigenanteil der Eltern für Lernmittel (Schulbücher) bei Sozialhilfeempfängern nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Falls Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, sprechen Sie bitte im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen, Abt. 22.2 bei Frau Niggemann vor und halten hierfür nachfolgende Unterlagen bereit:

  • Informationsschreiben der Schulen
    Dieses erhalten Ihre Kinder in der Schule zum neuen Schuljahr. Hierin sind u. a. die Bücher aufgelistet sind, die die Eltern selbst zu beschaffen haben.
    UND 
  • Aktueller Leistungsbescheid über den Bezug der Leistung des SGB XII (Sozialhilfe)

Nach Vorlage dieser Nachweise wird Ihnen ein sog. „Berechtigungsschein für Schulbücher“ ausgehändigt, mit dem Sie bei einer Buchhandlung Ihrer Wahl die Schulbücher bestellen können. Die Schulbücher werden Ihnen von der Buchhandlung kostenlos ausgehändigt. Sollte die Schule die Schulbücher im Rahmen einer Sammelbestellung selbst bestellen, bitte ich Sie, den ausgestellten Berechtigungsschein in der entsprechenden Schule vorzulegen, so dass Ihnen die Schule die Bücher aushändigen kann.