Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, (SGB XII)

Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (einmalige Beihilfen und laufende Leistungen) nach dem SGB XII
  • Hilfe zur häuslichen Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII (Sicherstellung der Pflege einschließlich hauswirtschaftlicher Verrichtungen zur Vermeidung der Unterbringung in einer Einrichtung, soweit kein Anspruch durch vorrangig verpflichtete Sozialleistungsträger besteht)
  • Anträge betreffend die Kostenübernahme bei Heimunterbringung (zuständig sind je nach umfang der Pflegebedürftigkeit der Rhein-Erft-Kreis bzw. der Landschaftsverband)
  • Anträge betreffend die Eingliederungshilfe für Behinderte (zuständig ist der Rhein-Erft-Kreis)
  • Anträge betreffend Leistungen für Gehörlose und Blinde (zuständig ist der Landschaftsverband)
  • Kerpen-Pass für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Durch ihn wird die Möglichkeit der verbilligten Inanspruchnahme folgender städtischer Leistungen eröffnet: Kulturelle Veranstaltungen der VHS oder der Familienbildungsstätten, Übernahme von Restgebühren nach Gebührenermäßigung durch die VHS bzw. die Familienbildungsstätten, Eintrittsermäßigung für städtische kulturelle Veranstaltungen


Anträge auf Sozialhilfe

Anträge auf Sozialhilfe erhalten Sie beim Amt für Soziales & Schulen, Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderungen und soziale Hilfen oder hier in digitaler Form zum Ausdrucken.

Welche Unterlagen Sie für die Prüfung Ihres Sozialhilfeanspruchs mitbringen müssen, richtet sich nach den Besonderheiten Ihres Falles. Jedenfalls sollten Sie aber mitbringen:

  • Nachweise über Ihre Einkommen (das können sein: Wohngeldbescheid, Bescheid des Arbeitsamtes, Rentenbescheid, Kindergeldnachweis, Nachweis über die Höhe des Krankengeldes, Verdienstabrechnungen der letzten Monate, Nachweis über die Höhe von an Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder geleistete Unterhaltszahlungen)
  • Nachweise über Ihre finanziellen Belastungen (z.B. Krankenversicherungsbeitrag)
  • Nachweis über von Ihnen zu zahlende Unterkunftskosten: hierzu zählt die Miete (Mietvertrag mitbringen). Zusätzlich benötigt das Sozialamt eine Mietbescheinigung, die der Vermieter oder Hausverwalter als Nachweis über die aktuelle Miete ausfüllt. Weiterhin sollten Sie, falls Sie einen Sondervertrag betreffend die Heizung haben, die letzte Jahresabrechnung der Heizkosten mitbringen.
    lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen

Zwangsläufig kann hier nur ein Teil der notwendigen Unterlagen aufgeführt werden. Wenn Sie vor Ihrem Besuch beim Sozialamt einen Termin vereinbaren, wird Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter Ihnen selbstverständlich die für Ihren konkreten Fall notwendigen Unterlagen mitteilen.

Mehr zum Thema