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Elektrogeräte

Das Elektro-Gesetz

Elektroschrott

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: Elektro-G)“ regelt EU-weit die Entsorgung und Verwertung von Elektroschrott.
Alle alten, defekten oder nicht mehr gewünschten Elektrogeräte, die großen wie die kleinen, müssen getrennt vom andern Müll entsorgt werden!(Elektrogesetz). 

Wichtig: Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus), die nicht fest in dem Gerät verbaut sind, müssen vor der Abgabe entfernt und separat entsorgt werden.

Handys und Smartphones:
Ausgediente oder nicht mehr benutzte Mobilfunkgeräte gehören zu den Elektroabfällen.
Weitere Infos zu Smartphone und Handy.

Für die Entsorgung von alten oder defekten Elektrogeräten bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Die Geräte können selber zu den ausgewiesenen Sammelstellen am Wertstoffhof und zu Haus Forst gebracht werden.
  • Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm nehmen Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte etc. entgegen, wenn sie generell oder auch nur gelegentlich Elektrogeräte im Angebot haben. Den alten Föhn, die defekte Elektro-Zahnbürste, Rasierer und Toaster und was sonst noch alles an elektrischen Kleinkram im Haushalt anfällt und irgendwann auch ausfällt – all das kann man beim nächsten Einkauf auch bei Aldi, Rewe, Kaufland, Netto, Norma, Penny etc. sowie DM, Müller und Rossmann abgeben. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte beschränkt, kostenfrei und nicht an einen Neukauf gekoppelt. Weitere Infos
  • Große Geräte: Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (Saturn zum  Beispiel, aber auch Fahrradhändler für E-Bikes) sind verpflichtet, bei Neukauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Art und gleicher Funktionen unentgeltlich zurückzunehmen.
  • Die Geräte können bei der Elektrogeräteabfuhr angemeldet werden.
  • Auch Internethändler müssen eine Rücknahme organisieren und eine Stelle benennen, die die im Internet gehandelten Geräte zurücknimmt.
  • Versuchen Sie, funktionstüchtige Geräte zu verkaufen oder an gemeinnützige Orga­nisationen zu verschenken (aber bitte keinen Schrott!). Mit dem Neukauf eines Gerä­tes lässt sich in der Regel auch die Rückgabe und Entsorgung des Altgerätes regeln (unter Umständen gegen eine Gebühr für den Transport). Achten Sie bei der Neuanschaffung auf die Möglichkeit der Rücknahme oder des Recyclings.

Achtung: Schrotthändler, die mit ihren Wagen durch die Straßen fahren, dürfen die Geräte NICHT mitnehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass ölhaltige Flüssigkeiten, Kältemittel und andere Giftstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen.

Achtung: Die Abgabe der Elektrogeräte ist grundsätzlich kostenlos. Das bedeutet, dass Händler, die alte Geräte wie Waschmaschinen, E-Herde, Fernseher etc. bei der Auslieferung neuer Ware mitnehmen, allenfalls für den Transport, nicht aber für die Entsorgung/Verwertung, Geld verlangen dürfen!

Was muss alles als E-Schrott entsorgt werden?
Alles, das in irgendeiner Weise mit Strom (Steckdose) oder Energie (Batterien) zusammenhängt, zählt zu den Elektroaltgeräten.

Zum Beispiel

  • Schuhe mit Leuchtdioden,
  • Schränke mit beleuchteten Spiegeln,
  • Glückwunschkarten, die Musik spielen,
  • alle Spielsachen, die Töne von sich geben oder Bewegungen ausführen,
  • Massagesessel und vieles, vieles mehr.
  • E-Bikes

Haben die tönenden, blinckenden oder arbeitenden Gegenstände ausgedient, müssen sie dem Handel oder anderen (kommunalen) Sammelstellen zum Recycling überlassen werden.

Liste der Geräte die unter das Elektro-Gesetz fallen

Weitere Informationen und Hintergründe


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