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Weitere Informationen und Hintergründe
Die Stadt Kerpen bietet zwei Möglichkeiten der Sperrmüll-Entsorgung an:
- Selbstanlieferung am Wertstoffhof
- einen Holservice durch die Firma Schönmackers Umweltdienste
Zu 1.:
Für Gegenstände, die nicht in die gängigen Restmülltonnen passen, aber ohne weiteres im Auto transportiert werden können, bietet der Wertstoffhof eine ideale Lösung. Hier können die Teile umgehend und ohne Anmeldung und Wartezeit entsorgt werden.
Der Wertstoffhof nimmt Sperrmüll bis 3 cbm kostenlos an, Mehrmengen sind gebührenpflichtig.
Elektrogeräte werden in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen.
Weitere Informationen (Öffnungszeiten etc.) finden Sie auf den Seiten vom Wertstoffhof.
Zu 2.:
Zusätzlich zu der Selbstentsorgung auf dem Wertstoffhof bietet die Stadt Kerpen für Sperrmüll wie auch Elektrogeräten 6 Abfuhrtermine (alle 2 Monate) an. Dieser Holservice ist in erster Linie für die Entsorgung sehr großer Sperrgutteile gedacht, die nicht selber zum Wertstoffhof transportiert werden können.
(Anmeldung zur Sperrgutabholung)
Weitere Möglichkeiten der Sperrgutentsorgung:
- Verwertungszentrum Erftkreis (VZEK)
- private Containerdienste: Adressen finden Sie zum Beispiel in den "gelben Seiten".
Was bei der Entsorgung zu beachten ist
In der Vergangenheit wurden immer häufiger Abfälle über die Sperrgutabfuhr entsorgt, die nach der gültigen Abfallsatzung nicht zum Sperrgut gehören. Um diesen Missbrauch der Abfuhr zu Lasten der Allgemeinheit zu unterbinden, sind die Müllwerker angewiesen, nur noch Sperrmüll im Sinne der Satzung mitzunehmen. Diese strengere Auslegung der Satzungsvorschrift führt zu einer Kostenreduzierung beim Sperrgut. Da die Sperrmüllentsorgung in die Abfallgebühren einfließt, sollte diese Regelung auch in Ihrem Interesse sein.
Wichtig:
Stellen Sie Ihren Sperrgut erst am jeweiligen Abfuhrtag, der Ihnen schriftlich mitgeteilt wird, an die Straße. Sie vermeiden so, dass unliebsame Mitmenschen Ihren Sperrgut durchwühlen oder bei Ihnen zusätzlichen Abfall abstellen, der von der Abfuhr ausgeschlossen ist und dann von Ihnen entsorgt werden muss.