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Eigenkompostierung
Für Eigenkompostierung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenabschlag auf die Restmülltonne gewährt.
Die Voraussetzungen sind:
- Die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück muss vollständig, ordnungsgemäß und schadlos erfolgen, d.h., dass keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls, insbesondere keine Gesundheitsgefahren, hervorgerufen wird.
- Es dürfen absolut keine kompostierbaren Grünabfälle über die Restmülltonne entsorgt werden.
- Die Teilnahme an der städtischen Grünabfuhr ist ausgeschlossen.
- Bei der gleichzeitigen Kompostierung und Nutzung einer Bio-Tonne kann kein Abschlag gewährt werden.
Der Gebührenabschlag für die Restmülltonne beträgt pro Jahr für ein:
60 l-Gefäß 7,10 €
120 l-Gefäß 14,10 €
240 l-Gefäß 28,00 €
1.100 l-Gefäß 128,50 €
120 l-Gefäß 14,10 €
240 l-Gefäß 28,00 €
1.100 l-Gefäß 128,50 €
Zur Gewährung eines Abschlages wenden Sie sich bitte an die:
Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin:
Stadtteil | Name | Telefon | E-Mailadresse |
---|---|---|---|
Kerpen |
Frau Kante | 02237/ 58-235 | |
Horrem |
Herr |
02237/ 58-330 |
|
Sindorf |
N.N. |
02237/ 58-328 |
|
Manheim Buir |
Frau Foterek |
02237/ 58-322 |
Lisa.Foterek@ stadt-kerpen.de |
Türnich Balkhausen Brüggen |
Frau Vogt |
02237/ 58-331 |
|
Blatzheim |
N.N. | 02237/ 58-310 |
Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.