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Straßenreinigung

Wer ist für die Straßenreinigung zuständig?

str_StreinigungGehwegreinigung
Nach § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kerpen ist die Reinigung aller Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Dies betrifft sowohl das Gehweg reinigen als auch den Winterdienst.

Fahrbahnreinigung
Wer welche Fahrbahnen in Kerpen sauber halten muss, kann im Straßenverzeichnisnachgelesen werden. Die Fahrbahnen der hier genannten Straßen werden von der Stadt Kerpen gereinigt. Alle Straßen, die nicht aufgelistet sind, müssen von den Anliegern gewartet werden.

Welche Pflichten umfasst die Straßenreinigung für die Anlieger?

Bei der Gehweg- wie auch bei der Fahrbahnreinigung müssen alle Verunreinigungen beseitigt werden, die auf einer Straße anfallen. Also auch Hundehaufen, „wilder“ Müll, Wildkräuter, Moose, Gras etc.
Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln (Pestizide) ist verboten!
Besonderer Beachtung bedarf im Herbst die Beseitigung der abgeworfenen Blätter. Das Laub sollte möglichst umgehend beseitigt werden, wenn z. B. wegen Nässe Rutschgefahr besteht oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder Radfahrer stürzen können.

Gehwegreinigung
Die Reinigungspflicht umfasst die gesamte Gehwegbreite. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Reinigungspflicht für die Straßenteile, die für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehen sind. Auch gemeinsame Fuß- und Radwege fallen unter die Gehwegreinigung.

Fahrbahnreinigung
Die Fahrbahnreinigung erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Seitenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, muss die gesamte Straßenfläche sauber gehalten werden. In der Regel genügt es, die Rinnsteine und die Straßeneinläufe frei zu halten.
Unter Fahrbahnen ist alles zu verstehen, was nicht zum Gehweg gehört; also auch Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen (z. B. Stand-, Park- oder Mehrzweckstreifen), Bushaltestellenbuchten sowie (vom Gehweg abgegrenzte) Radwege.  

Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf, mindestens jedoch 14-täglich zu säubern.

Weitergehende Informationen können Sie in der Straßenreinigungssatzung und bei den Straßenreinigungsgebühren finden.  

 

Ihre Ansprechpartner für Fragen zu den Gebühren:

 

StadtteilNameTelefonE-Mailadresse

Kerpen

Frau Kante 02237/ 58-235

desiree.kante@
stadt-kerpen.de
 

Horrem
Neu Bottenbroich

Frau Beckers

02237/ 58-330

Franziska.Beckers@
stadt-kerpen.de
 

Sindorf

Frau Jessing

02237/ 58-328

silke.jessing@stadt-kerpen.de 

Manheim Buir

Frau Ateş

02237/ 58-322

Lisa.Ates@
stadt-kerpen.de

Türnich Balkhausen Brüggen

Frau Vogt

02237/ 58-331

Natascha.Vogt@
stadt-kerpen.de

Blatzheim
Mödrath

N.N. 02237/ 58-310

N. N.
steueramt@stadt-kerpen.de 

Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.