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Grünabfuhr
Die Stadt Kerpen bietet fünfmal im Jahr eine kostenlose Grünabfuhr für Gartenabfälle an.
- Januar: Weihnachtsbaumabfuhr, ohne Anmeldung.
Es werden selbstverständlich auch andere Grünabfälle mitgenommen. Diese müssen dann aber angemeldet werden! - März
- Oktober
- November
- Dezember
Die genauen Termine finden Sie im Entsorgungskalender.
So werden Sie Ihre Grünabfälle los:
Was wird wie bei der Grünabfuhr mitgenommen:
Kompostierfähige Gartenabfälle mit Ausnahme von Gras-/Rasenschnitt
Für die Mitnahme müssen die zu entsorgenden Grünabfalle wie folgt bereitgestellt werden:
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Sträucher- und Baumschnitt ist zu bündeln und darf eine Länge von ca. 1,50 m nicht überschreiten.
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Der Durchmesser des Gehölzes darf nicht größer als 10 cm bis maximal 15 cm sein.
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Die Menge ist auf maximal 5 cbm je Abfuhr begrenzt.
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Der Grünabfall ist an der Grundstücksgrenze am Abfuhrtag bereitzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
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Lose Gartenabfälle wie Laub und Blumenschnitt sollen in verrottbaren Materialien (z.B. Papiersäcke) gepackt werden. Andere Behältnisse, z. B. Plastiksäcke, werden am Fahrzeug entleert und an der Sammelstelle zur ordnungsgemäßen Beseitigung zurück gelassen.
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Buchsbaum: Pflanzen oder Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, sollen nicht zur Grünabfuhr gelegt werden. Die Verbreitungsgefahr ist zu groß!
Infizierte Pflanzen oder Pflanzenteile können über die Biotonne entsorgt werden.
Abfälle, die keine kompostierbaren Grünabfälle sind oder nicht angemeldet wurden, werden nicht mitgenommen. Sie bleiben liegen und müssen vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß beseitigt werden.
Nach der Abfuhr sind Verunreinigungen im öffentlichen Raum zu entfernen.
Weitere Infromatioen zur Entsorung von Grünabfällen aus Küche und Garten finden Sie unter Biotonne und in der Abfallsatzung
Hier bekommen Sie den Kompost aus Ihren Grün- und Bioabfällen
Biogasanlage für den Rhein-Erft-Kreis