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Das neue Elektrogesetz (ElektroG3) 2022
Am 1. Januar 2022 trat die nächste Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz 3, ElektroG3) in Kraft.
Rückgabe von Altgeräten im Lebensmittel-Einzelhandel und im Drogeriemarkt
Verbraucher und Verbraucherinnen können jetzt alte Elektrokleingeräte ortsnah, zeitnah und einfach entsorgen.
Denn seit dem 1. Juli 2022 müssen auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte defekte Elektrokleingeräte entgegennehmen, wenn…
- wenn der Laden eine Verkaufsfläche von mindestens 800 qm (über alle Produkte) hat,
- Elektrogeräte immer oder auch nur gelegentlich angeboten werden und
- wenn die abzugebenden Geräte kleiner als 25 cm Kantenlänge sind.
Es dürfen maximal 3 Geräte abgegeben werden.
Ein Neukauf ist nicht notwendig!
In der Regel haben Aldi, Rewe, Kaufland, Netto, Norma, Penny etc. sowie DM, Müller und Rossmann Ladenflächen von mehr als 800 qm.
Der alte Föhn, die defekte Elektro-Zahnbürste, Rasierer und Toaster und was sonst noch alles an elektrischen Kleinkram im Haushalt anfällt und irgendwann auch ausfällt – all das kann man beim nächsten Einkauf in den genannten Läden (oder ähnlichen Geschäften) abgeben.
Aber Achtung: In nicht wenigen Fällen ist das Personal immer noch nicht über Ihr Recht informiert.
In dem Fall müssen Sie auf Ihr Recht bestehen, dass mit der Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz 3, ElektroG3) am 1. Januar 2022 in Kraft trat! Im Rahmen dieser Novellierung müssen auch Lebensmittel-Einzelhändler und Drogeriemärkte, die die oben beschriebenen Bedingungen erfüllen, kleine Altgeräte kostenfrei zurücknehmen.