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Allgemeine Informationen zum Strukturwandel

Allgemeine Inforationen Strukturwandel

Mit der Energiewende hat sich Deutschland ein großes Ziel gesetzt: eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung - weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energien. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, das verbindlich sowohl aus der Kernenergie als auch aus der Kohleenergie aussteigt. Dieser Transformationsprozess bringt wesentliche Veränderungen im Energiebereich, aber auch in Gesellschaft und Wirtschaft mit sich.

Für ein so wichtiges Generationenprojekt müssen alle an einem Strang ziehen. Die Bundesregierung hatte deshalb 2018 die Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« (KWSB) eingesetzt, die aus ganz unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen bestand. Ihr Ziel war es, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels in Deutschland herzustellen. Mit der Übergabe des Abschlussberichts (PDF, 4 MB) an die Bundesregierung am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihre Arbeit beendet. Sie empfahl das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 und zeigte gleichzeitig auf, wie der wirtschaftliche Strukturwandel in den betroffenen Regionen gelingen kann.

Die sog. Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für ein “Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ bildete dann die Grundlage für das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen das die maßgebliche Förderkulisse bietet: Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben es am 03. Juli 2020 verabschiedet. Es wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist ein so genanntes Artikelgesetz, das zum einen mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen(InvKG)  ein neues Stammgesetz geschaffen und zum anderen verschiedene „Verkehrswegegesetze“ geändert hat.

Das „Strukturstärkungsgesetz“setzt die Empfehlungen der KWSB um. Es stellt somit einen besonderen, anlassbezogenen Baustein der Regionalpolitik dar. Mit dem Gesetz sollen aber nicht nur die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abgemildert werden. Die Kohleregionen sollen vielmehr eine echte Chance erhalten, nach dem Kohleausstieg besser dazustehen als zuvor. Hierfür erhalten die Braunkohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Das sind insgesamt 40 Milliarden Euro, von denen rund 14,8 Milliarden für das Rheinische Revier reserviert sind.


«Braunkohle 360°« - das nächste große VR-Projekt des WDR startet


Leitentscheidung

Die Leitentscheidung geht dem neuen Brankohlenplanverfahren voraus.

Landesplanerische und bergrechtliche Genehmigungsverfahren

Zum Entwurf der Leitentscheidung hat die Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2020 im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben.

Das Landeskabinett hat am 23.03.2021 die neue Leitentscheidung beschlossen und zusätzlich die Auswertung aktueller Studien sowie des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht. 

Am 4. Oktober 2022 haben sich das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der RWE AG auf politische Eckpunkte für das weitere Vorziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf 2030 verständigt. Hierzu ist ein neuer Leitentscheidungsprozess gestartet.