Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Gärten-Grünanlagen
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Straßenbäume

Wenn Bäume Füße hätten, würden sie aus unseren Städten davonlaufen!

Das schwere Leben der Straßenbäume

Wie sähe unsere Stadt aus ohne Bäume an den Straßen, im Straßenbegleitgrün, in den Grünanlagen oder in den Gärten? Wie attraktiv wären Spielplätze ohne schattenspendende Bäume?
Schauen Sie genau hin: was bliebe von unserer Wohnkultur, unserem Wohlbefinden ohne Bäume?

Die Kolpingstadt Kerpen pflegt diese nützlichen Schattenspender und will sie nach Möglichkeit erhalten.

Wir möchten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, über den besonderen Wert der Bäume für das Stadtklima informieren und sensibilisieren. Und wir wollen um Verständnis werben, auch wenn ein Baum vor Ihrer Haustür besonders viel Laub abwirft oder die Wohnung "verdunkelt".
Bäume dienen der Allgemeinheit, ihr Nutzen überwiegt bei weitem ihre vermeintlichen Nachteile. Ein alter Baum etwa ist Produzent organischen Materials, Wasserspeicher, Klimaregler, bietet Sicht- und Schallschutz, ist Schattenspender, Luftfilter - um nur einige Vorteile zu nennen.


Bäume sind so wichtig für uns - was sind wir für sie? 

  • Die oft schon zu kleine Standfläche eines Baumes wird beparkt, als Lagerfläche (zum Beispiel für Sperrmüll und Bauschutt) benutzt, verdichtet oder versiegelt.
  • Bäume werden von Autos angefahren und verletzt.
  • Sie werden durch Streusalz geschädigt.
  • Wurzeln werden bei Bauarbeiten beschädigt.
  • Zuweilen werden Bäume mutwillig zerstört.
  • Bäume werden als kostenlose Litfasssäulen benutzt.
  • Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Straßenbaumes hat sich inzwischen auf sechzig Jahre verringert.

Auch Straßenbäume und Bäume in städtischen Anlagen sind geschützt!

Die Baumschutzsatzung der Kolpingstadt Kerpen gilt nicht nur für Bäume in privaten Gärten, sondern gleichermaßen für alle städtischen Bäume!
Das heißt, wenn "öffentliche" Bäume gefällt werden müssen, werden die Fällungen mit dem jeweiligen Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin abgestimmt. Aussnahmen zu den Verboten des § 4 ist hier vor allem die Verkehrssicherheit, die bei diesen Bäumen gewährleistet sein muss. Für jeden gerodeten Baum wird selbstverständlich auch eine Ersatzbepflanzung geleistet. In der Regel wird der gefällte Baum an der selben Stelle durch einen neuen Baum ersetzt.

Baumpflege

In der Kolpingstadt Kerpen stehen rund 20.000 Bäume an Straßen, auf städtischen Grünflächen, Spielplätzen, Friedhöfen, Schulen, Kindergärten, Sportplätzen etc.

Einen besonderen Aufwand, auch gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, erfordert die Pflege dieser Bäume. Jeder Baum wird in regelmäßigen Zeitabständen von einem Fachmann kontrolliert.

Zur Baumpflege gehören im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

■ Baumpflege: Erziehungs- und Aufbauschnitt an Jungbäumen, Entfernung von Totholz im Kronenbereich,  Schnittmaßnahmen bei akuten Verkehrsgefährdungen,

■ Baumkontrolle: Visuelle Kontrolle, eingehende Untersuchung, im Einzelfall mit speziellen Untersuchungsgeräten,

■ Beurteilung von Schadsymptomen,

■ Pflege des Baumstandortes: Pflege der Baumscheibe,

■ Ersatzpflanzung: Einholen von Leitungsplänen und der Ortung am unbesetzten Baumstandort, Bodenaustausch,

■ Einbau von Schutzeinrichtung für Versorgungsleitung und Gehwegbelägen.

■ Unterhaltung der Einrichtungen: Poller, Baumschutzbügel,

■ Kontrolle bei Bautätigkeiten,

Die Ergebnisse und Daten über die Vitalität der Bäume, über Schäden, Entwicklung und Wachstum werden über die Jahre festgehalten. Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Pflegearbeiten finden ganzjährig statt.

Ihr Ansprechpartner für die städtischen Bäume:

Markus Zimmermann
40.4
Sachbearbeiter


Telefon:
02237/58-637

E-Mail:

Raum:
11

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

 

Trotz aller Pflege müssen hin und wieder Bäume gefällt werden.

Baumfällungen geschützter städtischer Bäume lt. § 3 Baumschutzsatzung 2022/23

Folgender Baum musste aufgrund von Vermorschungen im oberen Stammbereich sowie einer stark abnehmenden Vitalität mit abgestorbenen Kronenbereichen entfernt werden:

1 Silberahorn

Kirchplatz

1 Ahorn

Grundschule Mödrath

1 Ahorn

Burggasse

Folgende Bäume mussten aufgrund eines Pilzbefalls mit der Rußrindenkrankheit entfernt werden:

2 Bergahorn

Genter Straße

1 Bergahorn

Buirer Fließ


Folgende abgestorbenen Bäume mussten aufgrund der fehlenden Stand- bzw. Bruchsicherheit entfernt werden.

1 Birke   

Gemeindehaus Mödrath

1 Kastanie

Schulzentrum Horrem-Sindorf

1 Birke

Anton-Mungen-Straße

1 Birke

Hohlweg / Ecke Manheimer Straße

1 Esche

Weg zw. Krankenhausstraße / Heribertstraße 

1 Amberbaum

Park an der Grundschule Buir

1 Platane

Heerstraße / Ecke Eintrachtstraße 

1 Birke

Graf-Hoensbroich-Straße

1 Linde

Am Schützenhaus

2 Silberahorn

Kinderspielplatz Raphaelstraße

1 Buche

Friedhof Horrem

1 Eiche

Friedhof Horrem

1 Birke

Friedhof Kerpen

1 Vogelkirsche

Friedhof Türnich

1 Birke

Friedhof Türnich

1 Birke
Friedhof Brüggen
1 Birke

Friedhof Buir

2 Eichen

Friedhof Neubottenbroich

1 Buche

Friedhof Neubottenbroich

Alle Baumfällungen waren erforderlich, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen und wurden mit Zustimmung der zuständigen Ortsvorsteher/innen durchgeführt.
Die Ersatzbepflanzungen werden im Herbst 2023 erfolgen. Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Pflanzung an gleicher Stelle nicht möglich sein, so wird diese an geeigneter Stelle im gleichen Stadtteil erfolgen.

zurück