Kontakt | |
Telefon: 02237/58-162 und -163 Telefax: 02237/58-283 buergerbuero@stadt-kerpen.de |
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Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form geöffnet (mehr Infos) |
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Inhalt
- Allgemeine Informationen zur Leistung:
- Was müssen Sie tun ?
Sie können persönlich beim Bürgerbüro eine Auskunft beantragen oder Sie stellen eine schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro oder nutzen den hier abgestellten Antrag (legen sie der Anfrage bitte einen Überweisungsbeleg in Höhe der entsprechenden Gebühr bei, Kontodaten: Kolpingstadt Kerpen, IBAN DE52 3705 0299 0149 0000 13, Verwendungszweck: A1.111.1000.0 EMA). Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung der Anfrage bei, wenn Sie genaue Angaben (Namen, Geburtsdatum, Anschrift etc.) über die von Ihnen gesuchten Person machen. Telefonische Auskünfte können leider nicht erteilt werden. - Gebühren:
Für eine einfache Melderegisterauskunft 11,00€,
für eine erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
für eine Melderegisterauskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand 30,00 € - Rechtliche Grundlagen:
Meldegesetz NW
Es gibt verschiedene Arten der Melderegisterauskunft:
Einfache Melderegisterauskunft:
Vor- u. Familienname, Doktorgrad, Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft:
(berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden) Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, frühere Vor- u. Familiennamen, Tag u. Ort der Geburt, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- u. Auszugs, Sterbetag u. –ort, gesetzl. Vertreter
Melderegisterauskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand:
Rückgriff auf archivierte Unterlagen und Verfilmungen