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Telefon: 02237/58-162 und -163
Telefax: 02237/58-283
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Inhalt

Änderung Führerscheindaten

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Führerschein nicht neu ausstellen lassen. Sie können Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen müssen.

Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen. Wünschen Sie eine Namensänderung im Führerschein wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.

 

GeldGebühren:

25,09 €

 

Dies betrifft nur Führerscheine die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine).

Bei Papierführerscheinen und Kartenführerscheinen die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, beträgt die Gebühr 40,39 €