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Inhalt
Umtausch EU-Führerschein
Sind Sie noch im Besitz des alten Führerscheines (grau oder rosafarben)? Und Sie sind in Kerpen mit Hauptwohnsitz gemeldet? Dann können Sie jetzt Ihren alten Führerschein bei uns in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Für den Umtausch ist es erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Sobald Sie Ihren alten Führerschein umtauschen, wird dieser von uns eingezogen und Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Ausnahmegenehmigung nur innerhalb von Deutschland fahren dürfen und dass der Umtausch bis zu 3 Monate dauern kann.
Seit dem 19.01.2013 ist der Kartenführerschein für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite hinter Nr. 4b).
Benötigte Unterlagen:
- deutscher Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
Umtauschfristen für Papierführerscheine - rosa und grau - (nach Alter gestaffelt):
geboren 01.01.1953-31.12.1958, Umtauschfrist: 19.01.2022
geboren 01.01.1959-31.12.1964, Umtauschfrist: 19.01.2023
geboren 01.01.1965-31.12.1970, Umtauschfrist: 19.01.2024
geboren 01.01.1971 oder später, Umtauschfrist: 19.01.2025
geboren vor 1953, Umtauschfrist: 19.01.2033
Umtauschfristen für Kartenführerscheine (nach Ausstellungsdatum hinter Nr. 4a gestaffelt):
ausgestellt 1999-2001, Umtauschfrist 19.01.2026
ausgestellt 2002-2004, Umtauschfrist 19.01.2027
ausgestellt 2005-2007, Umtauschfrist 19.01.2028
ausgestellt 2008, Umtauschfrist 19.01.2029
ausgestellt 2009, Umtauschfirst 19.01.2030
ausgestellt 2010, Umtauschfrist 19.01.2031
ausgestellt 2011, Umtauschfrist 19.01.2032
ausgestellt 2012-18.01.2013, Umtauschfrist 19.01.2033
Wer vor 1953 geboren ist, braucht unabhängig vom Führerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.
Gebühr:
40,39 €