Kontakt | |
Telefon: 02237/58-162 und -163 Telefax: 02237/58-283 buergerbuero@stadt-kerpen.de |
|
Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form geöffnet (mehr Infos) |
|
Inhalt
Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Wenn Sie 17 Jahre alt sind und Ihre Fahrprüfung der Klassen B oder BE bestanden haben, dürfen Sie jetzt schon vor Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft und ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren!
Sie müssen einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag muss von Ihren Eltern, dem alleinerziehenden Elternteil oder der erziehungsberechtigten Person mit unterschrieben werden und kann frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine Erklärung abgeben, dass Sie sich als Begleiterin oder Begleiter zur Verfügung stellen und mit den Bedingungen einverstanden sind.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sowie die Einverständniserklärung finden Sie hier
Gebühren:
58,79 € für die Antragstellung sowie 13,30 € für die Überprüfung jeder Begleitperson