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Inhalt
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland führen will braucht eine Erlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen dient der Führerschein, in den diese Klassen eingetragen werden.
In der Regel übernimmt Ihre Fahrschule die Behördengänge für Sie. Sie können die Erteilung des Führerscheins jedoch auch selbst bei uns beantragen, wenn Sie im Stadtgebiet Kerpen wohnhaft sind.
Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt
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16 Jahre bei den Klassen A1, L, M und T
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18 Jahre bei den Klassen B, C, C1, BE, CE und C1E
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21 Jahre bei den Klassen D, D1, DE, D1E
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25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
Benötigte Unterlagen:
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Personalausweis oder Pass
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ein biometrisches Lichtbild
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Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
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bei Beantragung der Klasse D/DE ein Führungszeugnis der Belegart O
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gültiger Sehtest einer amtlich anerkannter Sehteststelle. Für die Klassen C und C1 ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes/einer Augenärztin erforderlich. Der Sehtest darf nicht älter als zwei Jahre sein.
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Nachweis der ersten Hilfe (mind. 9 x 45 Minuten) oder ein anderer Nachweis gem. § 19 FeV - für die Klassen A, B, M, L und T. Für die Klassen C und C1 benötigen Sie einen Ausbildungsnachweis in erster Hife
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bei den Klassen C und C1 eine ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichen Vordruck. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Gebühren
44,70 Euro (Ersterteilung A1, A2, A, B mit Probezeit)
43,90 Euro (Ersterteilung AM, L, T oder Erweiterung ohne Probezeit)
Hinweis
Das Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen ist in Führerscheinangelegenheiten annehmende Stelle Ihres Anliegens und leitet die Anträge mit den entsprechenden Unterlagen an die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weiter. Weitere Informationen erhalten Sie hier