Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine

Wochenmärkte in Kerpen

Zuständige Sachbearbeiterin:

Anna-Lena König
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-255

E-Mail:

Raum:
77

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt

Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz

Stadtteil Kerpen
Freitags

von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz

Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Wir beglückwünschen Sie herzlich zur Geburt Ihres Kindes und beurkunden diese gerne, wenn Ihr Kind innerhalb des Stadtgebietes der Kolpingstadt Kerpen geboren wurde. Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Zur Anzeige sind die sorgeberechtigten Eltern verpflichtet und im Übrigen jede Person, die Kenntnis über die Geburt erlangt hat, wenn die Eltern verhindert sind.

Für die Anzeige der Geburt werden folgende Unterlagen benötigt:

  • die Hebammenbescheinigung bei einer Hausgeburt
  • gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde
  • bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung/den Vertriebenenausweis inkl. Registrierschein, ggfls. auch die Namensänderungsbescheinigung

Zusätzlich benötigen wir bei verheirateten Eltern

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen
  • wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher

Zusätzlich benötigen wir bei unverheirateten Eltern

  • je Elternteil eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • wenn ein oder beide Elternteile im Ausland geboren wurden, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher
  • die Vaterschaftsanerkennungsurkunde mit entsprechender Zustimmungsurkunde der Mutter und, wenn gemeinsames Sorgerecht vorliegt, die Urkunde über die Sorgerechtserklärung

Zusätzlich benötigen wir bei geschiedenen oder verwitweten Eltern

  • einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
  • bei Eheschließung im Ausland die internationale Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil/die Sterbeurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher

Die Beurkundung der Geburt selbst erfolgt für Sie gebührenfrei.

Darüber hinaus werden Ihnen drei kostenlose Urkunden ausgehändigt:

  • für die Beantragung des Kindergeldes
  • für die Beantragung des Elterngeldes
  • für die Beantragung der Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)

Sollten Sie mehr Ausfertigungen als die gebührenfreien benötigen, kostet die erste weitere Urkunde 10,00 €, jede weitere gleichzeitig erstellte Urkunde 5,00 €.

Darum müssen Sie sich nicht kümmern:
Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch Ihr Standesamt. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes. Der Kinderfreibetrag wird dadurch automatisch mit Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) verknüpft, Fragen zum Kinderfreibetrag beantwortet Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt.

Nachbeurkundungen (Geburten von deutschen Staatsangehörigen im Ausland)

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beurkundet werden, wenn das Kind durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Zuständig ist in diesem Fall das Standesamt, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder vor Ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt hatten. Sollte das im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen der Fall sein oder gewesen sein, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Mail zur Vereinbarung eines Termins an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ergibt sich nach den oben erwähnten Wohnsitzregelungen keine Zuständigkeit, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Auslandsgeburt. Die Anschrift des Standesamts I in Berlin lautet: Schönstedtstr. 5, D-13357 Berlin.