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Achtung:

Aufgrund des stark erhöhten Arbeitsaufkommens bei der Ausländerbehörde der Kolpingstadt Kerpen, kommt es derzeit zu ungewöhnlich langen Wartezeiten bei der Kontaktaufnahme und der Vergabe von Terminen. 

Bitte beachten Sie zudem, dass es auch bei der telefonischen Erreichbarkeit zu langen Wartezeiten kommen kann.

Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeitung Montags und Dienstags von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr.

In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail an Ihre Sachbearbeitung und kennzeichnen diese mit dem Hinweis der Wichtigkeit hoch.

Bitte achten Sie darauf, Verlängerungen von Aufenthaltstiteln rechtzeitig, also mindestens 3 Monate vor Ablauf zu beantragen.

Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen.

Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin auf. Die Buchstabenzuordnung sowie die dazugehörige Rufnummer finden Sie unter den jeweiligen Aufgabengebieten: 

Kontakte

Inhalt

Online-Ausweisfunktion (eID): Aktivierung und Sperrung

Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder die Änderung der PIN ist jetzt auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde möglich.

Besuchen Sie dazu einfach: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) über folgende Rufnummer deaktivieren lassen:

116 116

Weiterhin können Sie über diese Rufnummer den Status Ihrer Funktion abfragen.

Zur Sperrung werden folgende Daten benötigt:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Sperrkennwort (im PIN-Brief enthalten)

Das gibt es zu beachten:

  • Die Sperrung ersetzt nicht die Verlustmeldung bzw. Neubeantragung der Dokumente
  • Eine Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion ist weiterhin in den Behörden möglich
  • Eine Entsperrung der Funktion ist nicht über die Sperrhotline möglich, sondern nur in der Behörde